Tauchausrüstung nach FwDV8

Mindestausrüstung
• Leichttauchgerät mit Vollmaske als Atemanschluß oder schlauchversorgtes Leichttauchgerät.
• Tauchanzug ( Nass-, Trockentauchanzug )
• Rettungsgerät ( z.B. Rettungskragen ), nur wenn nicht Bestandteil des Leichttauchgerätes.
• Gewichtssystem mit Schnellabwurfmöglichkeit
• Tauchermesser
• schnittfeste Füßlinge
• Signalleine

 

 

weitergehende Ausrüstung
• Spezial-Tauchanzug für den Einsatz unter besonderen Bedingungen. nicht vorhanden
• Sprecheinrichtungen vorhanden
• Tiefenmesser vorhanden
• Unterwasserlampen vorhanden
• Handleinen vorhanden
• Taucherschutzhelm vorhanden
• Flossen vorhanden
• Auffanggurte nach DIN EN361 vorhanden
• Tauchcomputer vorhanden
• Kompass vorhanden
• Personenortungssysteme vorhanden

 

 

Notfallausrüstung
• Sauerstoff-Atemgerät

vorhanden